Arzthaftungsrecht

Wir vertreten Sie im Arzthaftungsrecht:

Im Bereich der Arzthaftung gilt es zu klären, ob der Patient ärztlich fachgerecht behandelt wurde und vor der Behandlung wirksam aufgeklärt worden ist. Hierzu werden regelmäßig die Behandlungsunterlagen abgefordert und inhaltlich überprüft.

Bei der Klärung von Behandlungsfehlern ist insbesondere die Aufarbeitung von medizinischen Zusammenhängen und Fragestellungen wichtig. Hierzu arbeiten wir mit verschiedenen Fachärzten zusammen, um für das jeweilige Fachgebiet eine spezifische Überprüfung vornehmen zu können.

Im Rahmen der Aufklärung gilt es regelmäßig aufzuarbeiten, was tatsächlich Inhalt des Aufklärungsgespräches war und was in der Behandlungsakte an Aufklärungsinhalten dokumentiert worden ist.

Um den speziellen Fragen und Anforderungen im Bereich des Arzthaftungsrechtes gerecht zu werden, steht Ihnen Zur Verfügung:

Herr Rechtsanwalt Dr. Torben Meyer ist seit dem Jahr 1999 schwerpunktmäßig im Bereich des Arzthaftungsrechtes tätig. Er hat sein besonderes Fachwissen durch die Fachanwaltschaft im Medizinrecht und die Promotion zu einem arzthaftungsrechtlichen Thema nachgewiesen und gilt daher sowie aufgrund seiner langjährigen Erfahrung vor Gerichten im gesamten Bundesgebiet als Experte im Arzthaftungsrecht.