Landwirtschaftsrecht

Das Landwirtschaftrecht stellt für viele Personen die Grundlage ihrer wirtschaftlichen Existenz dar.

Es geht insbesondere um die rechtliche Zuordnung von Landwirtschaftsflächen durch Pachtverträge, der Erwerb bzw. Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen die Gestaltung der Gesellschaftsverträge für den landwirtschaftlichen Betrieb sowie die Entwicklung von rechtzeitigen Nachfolgeregelungen zur Sicherstellung reibungslosen Übergangs auf den Betriebsnachfolger, so genannten Altenteilsverträge.

Wir beraten und vertreten Sie in diesem Bereich. Hierbei ist eine Berücksichtigung der steuerlichen Aspekte selbstverständlich.

Ansprechpartner für den Bereich des Landwirtschaftsrechts ist: