Miet- und Pachtrecht

Wir vertreten Sie im Miet- und Pachtrecht:

Das Miet- und Pachtrecht beinhaltet insbesondere das Wohnungs- und Gewerberaummietrecht sowie das Pacht- und Landpachtrecht.

Wir gestalten für Sie individual- und formularvertraglichen Verträge oder beraten Sie bei der Geltendmachung oder Abwehr von Mietforderungen, bei der Erstellung und Kontrolle von Betriebskostenabrechnungen sowie der Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungsrechten.
Häufiger Beratungsbedarf besteht auch in Bezug auf die Rückzahlung von geleisteten Mietkautionen.

Je nach Erfordernis vertreten wir Sie außergerichtlich oder gerichtlich.

Ihre Ansprechpartner für das Miet- und Pachtrecht:
Rechtsanwalt Herr Joachim Eickhoff