Miet- und Pachtrecht

Wir vertreten Sie im Miet- und Pachtrecht:

Das Miet- und Pachtrecht beinhaltet insbesondere das Wohnungs- und Gewerberaummietrecht sowie das Pacht- und Landpachtrecht.

Verträge entwerfen

Wir gestalten für Sie individual- und formularvertragliche Verträge

Mietzinsforderungen

oder beraten Sie bei der Geltendmachung oder Abwehr von Mietforderungen,

Betriebskostenabrechnungen

bei der Erstellung und Kontrolle von Betriebskostenabrechnungen

Mietminderung

sowie der Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungsrechten.

Mietkaution

Häufiger Beratungsbedarf besteht auch in Bezug auf die Rückzahlung von geleisteten Mietkautionen.

Je nach Erfordernis vertreten wir Sie außergerichtlich oder gerichtlich

Ihre Ansprechpartner für das Miet- und Pachtrecht: