Baurecht

Wir vertreten Sie im privaten und öffentlichen Baurecht, insbesondere bei der Geltendmachung oder Zurückweisung von Baumängeln. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass regelmäßig kein Bauvorhaben ohne Störungen abgewickelt werden kann.

Baumängel, Werklohnminderung- und Schadensersatzansprüche

Hierbei gilt es insbesondere kurzfristige und interessengerechte Lösungen für im Bau befindliche Bauwerke zu finden, beispielsweise durch die einvernehmliche Beauftragung von Sachverständigen zur Feststellung von Baumängeln oder die Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens vor Gericht. Sollte der Bau bereits abgeschlossen sein, vertreten wir Sie bei der Geltendmachung von Minderungs- und Schadensersatzansprüchen, dies auch bei einem Erwerb eines Bauvorhabens. Hierbei gilt es insbesondere die einschlägigen Fristen einzuhalten, um nicht in die Gefahr einer Verjährung zu laufen, so dass die Ansprüche bereits aus formellen Gründen nicht weiter verfolgt werden können.

Ihre Ansprechpartner für das Baurecht:

Im notariellen Bereich ist für ein Bauvorhaben rechtzeitig der Erwerb des Grundstückes samt der regelmäßig vorzunehmenden Bestellung von Grundschulden zu veranlassen. Hierfür steht Ihnen als Ansprechpartner Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Torben Meyer zur Verfügung.