Sozialrecht

Wir vertreten im umfassenden Bereich des Sozialrechts. Wenn Sie Probleme mit dem ARGE-Jobcenter haben, beispielsweise Ihre Leistungsanträge nicht bewilligt werden oder Ihnen zustehende Rehabilitationsmaßnahmen nicht bewilligt werden, dann vertreten wir Ihre Interessen gegenüber den Verwaltungsbehörden und im sozialgerichtlichen Verfahren.

Gleiches gilt bei einer Ablehnung der beantragten Rente. Sowohl im Widerspruchsverfahren als auch im Klageverfahren setzen wir uns für Ihre Rechte zur Anerkennung einer Rente, zur Anerkennung einer Schwerbehinderung, des Merkzeichens „G“ ein. Hierbei gilt es regelmäßig mindestens eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 50 zu erzielen. Die medizinischen Zusammenhänge sind im Einzelnen aufzuarbeiten und Gutachten auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen sowie ein Gutachten auf dem zutreffenden Fachgebiet zu veranlassen.

Ihre Ansprechpartnerin für das Sozialrecht: