Arbeitsrecht
Wir vertreten Sie im Arbeitsrecht:
Das Arbeitsrecht ist zu unterteilen in das individuelle Arbeitsrecht und das kollektive Arbeitsrecht.
Individualarbeitsrecht
Das individuelle Arbeitsrecht betrifft die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, also insbesondere das Aus- und Überarbeiten von Arbeitsverträgen, das Kündigungsschutzrecht und die Geltendmachung von Lohn- und Gehaltsrückständen sowie sonstigen Rechten.
Kollektivarbeitsrecht
Das kollektive Arbeitsrecht betrifft die Beziehungen zwischen dem Arbeitgeber auf der einen Seite und dem Betriebsrat oder der Gewerkschaften auf der anderen.
Sowohl Vertretung von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern
Da wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber vertreten, beurteilen wir Sachverhalte nicht einseitig und realitätsfremd, sondern ermitteln die Erfolgsaussicht eines Rechtsstreits danach, was objektiv möglich ist.
Kündigung und Kündigungsschutzklage
Im Falle einer Kündigung ist unbedingt zu beachten, dass ein Arbeitnehmer, der sich gegen eine solche wehren will, innerhalb von drei Wochen nach Erhalt derselben beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einreichen muss, andernfalls gilt die Kündigung als sozial gerechtfertigt.
Lohnforderung, Überstundenvergütung, Urlaubsansprüche und Urlaubsabgeltung
Im Zusammenhang mit einem laufenden oder auch beendeten Arbeitsverhältnisses gibt es häufig Streit wegen Lohn- und Gehaltsrückständen sowie Überstundenabgeltung, ferner Urlaubsansprüchen und –abgeltung. Auch hier stehen wir mit Rat und Tat zur Seite.
Ihre Ansprechpartner für das Arbeitsrecht: