Vertragsrecht

Wir vertreten Sie im Vertragsrecht:

Vertragsgestaltung

Sie sind sich nicht sicher, welchen Inhalt bestimmte Formulierungen in einem Vertrag haben oder wissen nicht, wie Sie Vertragsinhalte formulieren sollen.

Vertragsprüfung

Wir helfen Ihnen weiter Vertragsentwürfe auf mögliche Verpflichtungen, Gefahren und Risiken hin zu überprüfen und/oder erstellen sachgerechte vertragliche Vereinbarungen, beispielsweise auch Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Wenn Sie im Internet einen Vertrag über eine mehrmonatige Laufzeit mit einem Dienstleister abgeschlossen haben sollen und hierfür nunmehr zur Zahlung gebeten werden, stehen wir Ihnen zur Seite, um diese unberechtigten Ansprüche zurückzuweisen.

Sollte sich Ihre Versicherung weigern, Ihnen zustehende Leistungen vorzunehmen, vertreten wir Sie auch gegenüber dem Versicherungsunternehmen und machen Ihre Ansprüche vollumfänglich geltend.

Sollten Sie den Eindruck haben, von Ihrem Vertragspartner „über den Tisch gezogen zu werden“, helfen wir Ihnen ebenfalls weiter Möglichkeiten zu finden, aus bereits abgeschlossenen Verträgen herauszukommen.

Ihre anwaltlichen Ansprechpartner für das Vertragsrecht sind:

Im Rahmen notarieller Verträge steht Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Torben Meyer zur Verfügung. Dieser berät Sie bei der Erstellung notarieller Übergabeverträge, Kaufverträge oder sonstiger notarieller Vertragserklärungen.