Miet- und Pachtrecht
Wir vertreten Sie im Miet- und Pachtrecht:
Das Miet- und Pachtrecht beinhaltet insbesondere das Wohnungs- und Gewerberaummietrecht sowie das Pacht- und Landpachtrecht.
Verträge entwerfen
Wir gestalten für Sie individual- und formularvertragliche Verträge
Mietzinsforderungen
oder beraten Sie bei der Geltendmachung oder Abwehr von Mietforderungen,
Betriebskostenabrechnungen
bei der Erstellung und Kontrolle von Betriebskostenabrechnungen
Mietminderung
sowie der Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungsrechten.
Mietkaution
Häufiger Beratungsbedarf besteht auch in Bezug auf die Rückzahlung von geleisteten Mietkautionen.
Je nach Erfordernis vertreten wir Sie außergerichtlich oder gerichtlich
Ihre Ansprechpartner für das Miet- und Pachtrecht: